
Der demografische Wandel verändert unsere Gesellschaft und führt bereits heute in bestimmten Arbeitsmarktsegmenten zu einem Mangel an qualifizierten Fachkräften, etwa bei Medizin- und Erziehungsberufen, im Pflegebereich und bei sogenannten MINT-Berufen. Deshalb ist es wichtig, alle Qualifikationspotenziale im Inland zu aktivieren und zu nutzen. Zudem soll Deutschland für qualifizierte Zuwanderung attraktiver werden. Zukünftig wird es leichter, im Ausland erworbene Berufsqualifikationen anerkannt zu bekommen. Das entsprechende "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" tritt am 1. April 2012 in Kraft.
Viele Deutsche und nach Deutschland Zugewanderte haben in anderen Ländern gute berufliche Qualifikationen und Abschlüsse erworben, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt dringend gebraucht werden. Sie können diese Qualifikationen hier aber oft nicht optimal verwerten, weil Bewertungsverfahren und Bewertungsmaßstäbe bisher fehlen. Die bisherigen Regelungen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen und Qualifikationen sind unzureichend und wenig einheitlich.
Eine Sonderauswertung des Mikrozensus 2008 im Auftrag des BMBF geht insgesamt von rund 2,9 Millionen in Deutschland lebenden Personen mit Migrationshintergrund aus, die ihren höchsten beruflichen Abschluss im Ausland erworben haben. Die Zahl derer, die aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung ein Anerkennungsverfahren anstreben könnten, wird auf ca. 300.000 Personen geschätzt. Diese Schätzung stützt sich insbesondere auf die Annahme, dass vor allem bei Arbeitslosen und unterhalb ihrer Qualifikation Beschäftigten mit einem ausländischen Berufsabschluss von einem hohen Anerkennungsinteresse auszugehen ist.
Durch die Neuregelung wird erreicht, dass künftig für Anerkennungssuchende, Arbeitgeber und Betriebe nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen zur Verfügung stehen.
Das Anerkennungsgesetz umfasst ein neues Bundesgesetz, das sogenannte Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, sowie Anpassungen in bereits bestehenden Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in rund 60 auf Bundesebene geregelten Berufsgesetzen und Verordnungen für die reglementierten Berufe, also z.B. für die akademischen und nichtakademischen Heilberufe und die Handwerksmeister. Die Länder haben angekündigt, die berufsrechtlichen Regelungen in ihrem Zuständigkeitsbereich (beispielsweise Lehrer, Ingenieure, Erzieher) ebenfalls zu ändern, um auch für diese Berufe die Anerkennungsverfahren zu verbessern.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 29. September 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat am 4. November dem Gesetz zugestimmt. Damit tritt das Anerkennungsgesetz am 1. April 2012 in Kraft. Die Regelung im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, die bestimmt, dass über den Antrag innerhalb von drei Monaten entschieden sein muss, tritt nach Artikel 62 Abs. 2 am 1. Dezember 2012 in Kraft.
Bisher haben nur wenige Personen, die mit beruflichen Qualifikationen nach Deutschland kommen, die Möglichkeit, diese bewerten zu lassen. Das Bundesgesetz weitet die Ansprüche auf Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen im Zuständigkeitsbereich des Bundes beträchtlich aus und schafft möglichst einheitliche und transparente Verfahren:
Das Gesetz trägt dazu bei, die bisher uneinheitliche und deswegen zum Teil benachteiligende Bewertungspraxis entscheidend zu verbessern.
Der Vollzug des Gesetzes ist Sache der Länder Die Länder sind deshalb aufgefordert, ihren Vollzugsbehörden in den jeweiligen Berufssparten möglichst einheitliche Vollzugskriterien an die Hand zu geben, damit über identische Anerkennungssachverhalte nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich entschieden wird.
Um einheitliche Verfahren zu gewährleisten, schafft das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz zudem die Möglichkeit, die Zuständigkeit für die Durchführung von Anerkennungsverfahren zum Beispiel für bestimmte Berufe oder Herkunftsregionen bei einer zuständigen Stelle zu bündeln. Auch in diesem Punkt sind die Länder im Weiteren gefordert.
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Fragen und Antworten zum Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (URL: http://www.bmbf.de/pubRD/faqsanerkennungsgesetz.pdf)
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